Telefon +49 (0) 5109 4002

Datenschutz in Unternehmen

Das Thema Datenschutz gewinnt zunehmend an Bedeutung. Ein Thema, mit dem sich jeder Unternehmer, der mit personenbezogenen Daten zu tun hat, früher oder später beschäftigen muss. Um dieser Herausforderung gerecht zu werden und sich gleichzeitig ihrem Kerngeschäft widmen zu können, ist es eine gute Entscheidung, sich Unterstützung von mir als Datenschutzexperten zu holen.


Als Ihr Datenschutzbeauftragter stelle ich sicher, dass Sie bei allen Datenschutzprozessen die  Anforderungen des Bundesdatenschutzes (BDSG) und zukünftig der EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) erfüllen. Meine Betreuung bringt die entsprechende Sicherheit durch ein gesetzeskonformes Datenschutzmanagement bei überschaubaren Kosten. Schwerpunkte sind das Erstellen und Führen von Verfahrensverzeichnissen, Entwicklung betrieblicher Richtlinien zum richtigen Umgang mit personenbezogenen Daten sowie die Schulung und Sensibilisierung Ihrer Mitarbeiter. Weiterhin erhalten Sie durch mich gezielte Unterstützung bei der Optimierung der ‘Technisch-Organisatorischen Maßnahmen‘ zur Datenerhebung und -verarbeitung. Gemeinsam mit Ihnen prüfe ich die Prozesse in Ihrem Unternehmen und analysiere, was Sie benötigen, um einen wirksamen Schutz vor Missbrauch Ihrer personenbezogenen Daten zu gewährleisten und den gesetzlichen Anforderungen nachzukommen.

Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass immer mehr Verbraucher auf den sorgsamen Umgang mit ihren Daten achten. Auch Ihre Gäste, Geschäftspartner und nicht zuletzt Ihre Mitarbeiter erwarten, dass sensible Daten entsprechend der gesetzlichen Grundlagen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und zukünftig der EU-Datenschutz Grundverordnung (DS-GVO) verarbeitet werden.

Eine individuell von mir für Sie erstellte Datenschutzlösung schafft  Vertrauen in Ihr Unternehmen!

Klicken Sie hier für eine kostenfreie Erstberatung

 

 

Kostenfreie Erstberatung


Was ist Datenschutz?
Wer braucht Datenschutz?
Wer braucht einen Datenschutzbeauftragten?

Sie wollen Antworten auf diese Fragen?

Lesen Sie weiter...

Datenschutzbeauftragter


Es gibt zur gesetzlichen Pflicht, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen klare Definitionen im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und in der EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).

Lesen Sie weiter...

 

 

Datenschutzkonzept


Nach Bestellung zum externen Datenschutzbeauftragten werde ich mit Ihnen auf der Grundlage der Erstanalyse in Ihrem Betrieb ein gesetzeskonformes Datenschutz-konzept erstellen.

Lesen Sie weiter...

EU Datenschutz Grundverordnung

Die EU Kommission hat zur Vereinheitlichung des Daten-schutzes mit der EU Datenschutz-Grundverordnung einen zentralen Rahmen geschaffen. Die DS-GVO ist die Richtlinie zur Regelung der Datenschutzbestimmungen aller Mitgliedsstaaten ab 28. Mai 2018.