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Datenschutzkonzept

Die Bestellung zum externen Datenschutzbeauftragten beginnt mit der Erstanalyse, der Ermittlung des Ist-Zustandes des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Analyse erhalten Sie eine Bewertung der Datenschutzsituation und der technisch organisatorischen Maßnahmen (TOM) zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten in Ihrem Betrieb.
Zu dieser Erstanalyse gehört ein Datenschutz-Audit, in dem der Ist-Zustand des Datenschutzes und der IT-Sicherheit ermittelt wird, die Rechtmäßigkeit der bestehenden Verarbeitungen von personenbezogenen Daten geprüft wird, gegebenenfalls die Erforderlichkeit von Vorabkontrollen ermittelt wird und Schwachstellen oder Sicherheitslücken in den relevanten Prozessen ermittelt werden.
Diese Erstanalyse wird dokumentiert und der Geschäftsleitung vorgestellt, um gemeinsam ein gesetzeskonformes Datenschutzkonzept zu erstellen und die daraus folgendem notwendigen Maßnahmen zu besprechen und einzuleiten.
Auf der Grundlage dieses Datenschutzkonzepts basiert die betreuende und beratende Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter. Neben Auskunfts- und Registeraufgaben wie z.B. das Erstellen von Verfahrensverzeichnissen oder die Auskunfterteilung gegenüber Betroffenen, gehört die Optimierung der Abläufe in der Verarbeitung personenbezogener Daten und die Schulung der Mitarbeiter zu den Aufgaben des Datenschutzbeauftragten.

Vereinbaren Sie hier mit mir einen Termin für eine individuelle Datenschutz-Erstberatung für Ihren Betrieb.

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Datenschutzbeauftragter


Es gibt zur gesetzlichen Pflicht, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen klare Definitionen im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und in der EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).

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Datenschutzkonzept


Nach Bestellung zum externen Datenschutzbeauftragten werde ich mit Ihnen auf der Grundlage der Erstanalyse in Ihrem Betrieb ein gesetzeskonformes Datenschutz-konzept erstellen.

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EU Datenschutz Grundverordnung

Die EU Kommission hat zur Vereinheitlichung des Daten-schutzes mit der EU Datenschutz-Grundverordnung einen zentralen Rahmen geschaffen. Die DS-GVO ist die Richtlinie zur Regelung der Datenschutzbestimmungen aller Mitgliedsstaaten ab 28. Mai 2018.